Barrierefreiheit seit 2025. Was gilt wirklich?
Die gute Nachricht zuerst? Videos, die vor dem 28. Juni 2025 als Teil deiner Website oder deines digitalen Dienstes veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden, solange sie nicht wesentlich überarbeitet werden. Wesentlich überarbeitet heißt z. B.: neuer Schnitt, geänderter Text oder geänderte Bildsprache.
Wenn du schon jetzt deine alten Erklärvideos barrierefrei machst, zeigst du Weitblick – und Google liebt’s. Bessere UX, mehr Sichtbarkeit, echte Inklusion. Win-win-win.
Vor allem bei zentralen Inhalten oder Landingpages lohnt sich das Upgrade.
