Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für dein Unternehmen?
Beschäftigt dein Unternehmen mindestens zehn Mitarbeitende und/oder erzielst du einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro, gelten für deine Webservices alle Regeln der Barrierefreiheitspflicht.
Hast du weniger als zehn Mitarbeitende und einen geringeren Jahresumsatz als die genannten 2 Millionen Euro, bist du von den Maßnahmen erst einmal freigestellt. Langfristig betrachtet sind freiwillige Anpassungen deiner Webservices aber durchaus empfehlenswert, um deine Angebote allen Menschen zugänglich zu machen und dadurch sogar noch neue Zielgruppen zu erschließen.