Der Marketingbegriff ‚Opt-in‘ leitet sich vom englischen „to opt“ (= wählen) ab und bezeichnet ein Verfahren, bei dem Nutzer ihre ausdrückliche Zustimmung zur Kontaktaufnahme geben. Ein typisches Beispiel ist die Einwilligung in den Erhalt von Werbung per E-Mail, Telefon oder Post. Diese Zustimmung wird häufig durch das Anklicken eines Kontrollkästchens erteilt und ist eine rechtliche Voraussetzung, bevor Werbematerial versendet werden darf.
Im Online-Marketing, insbesondere beim E-Mail-Marketing, besteht jedoch die Gefahr, dass falsche oder fremde Adressen eingetragen werden. Um Missbrauch zu vermeiden, wurde das Double-Opt-in-Verfahren entwickelt: Hierbei muss der Nutzer seine Anmeldung zusätzlich über einen Bestätigungslink in einer E-Mail verifizieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die eingegebene Adresse tatsächlich zum Einwilligenden gehört und die Zustimmung rechtskonform ist.