Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret?
Stell dir vor, du betreibst schon seit Jahren eine Buchungsplattform für Hotelzimmer. Dann reicht es ab Juni nicht mehr, dass alles gut aussieht – du musst auch sicherstellen, dass Nutzer sich mit der Tastatur durch die Benutzeroberfläche bewegen können, dass die Schrift klar lesbar ist, die Kontraste ausreichend sind und ein Screenreader die Inhalte problemlos erfassen kann. Kurz gesagt: Deine Plattform muss barrierefrei sein.
Hast du schon barrierefreie Kontaktformulare oder ein barrierefreies Anmeldeformular für deinen Newsletter? – Super. Dann bist du auf dem richtigen Weg!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt konkret: klare Beschriftungen, keine versteckten Pflichtfelder, eine logische Reihenfolge der Felder und vor allem: Alles muss auch ohne Computer-Mouse nutzbar sein. Solche Anforderungen gehören zum modernen barrierefreien Webdesign, also genau zu dem Designansatz, der niemanden ausschließt und digitale Angebote für möglichst viele Menschen zugänglich macht.
Doch für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? Man könnte sagen: natürlich für alle, aber ganz besonders für die Digitalen unter uns. Wenn du einen Onlineshop betreibst, Software entwickelst, Buchungen über deine Website anbietest oder in Bereichen wie Finanzen unterwegs bist, dann solltest du jetzt ganz genau hinschauen. Denn genau dort greift das Gesetz – und zwar direkt.