1. Barrierefreiheit – zwischen Prinzip, Pflicht und Praxis
In unserer Digitalagentur waren die Bildschirme heute sprichwörtlich heller, denn das Thema Barrierefreiheit rückt stärker denn je in den Fokus. Die gesetzlichen Vorgaben, allen voran das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, setzen klare Standards, und für Unternehmen und öffentliche Stellen bedeutet das: Handlungsbedarf.
Doch für uns ist Barrierefreiheit kein gesetzlicher Rahmen. Wer jetzt in barrierefreie Lösungen investiert, schafft Zugänge für alle Nutzer. Und das ist gut so.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen:
- European Accessibility Act (EAA), in Deutschland umgesetzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- BITV 2.0 als Verordnung gemäß Behindertengleichstellungsgesetz,
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) als Richtlinie des W3C (World Wide Web Consortium).