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Impressum

Der Begriff ‚Impressum‘ stammt ursprünglich aus dem Pressegesetz. Darin ist die Impressumspflicht geregelt, also welche Pflichtangaben in ein Impressum einer Publikation gehören. Details sind in den Landespressegesetzen geregelt. Ziemlich übereinstimmend gilt, dass folgende Angaben enthalten sein sollten: Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Verlages/Verfassers (Eigenverlag)/,Herausgebers sowie Name des verantwortlichen Redakteurs, außerdem Name und Anschrift der Druckerei. Freiwillige Angaben sind u. a. Auflagenhöhe, Erscheinungsweise, Vertrieb, Bildnachweise, Disclaimer.

Zum Berliner Pressegesetz

Online
Für ‚geschäftsmäßige Onlinedienste‘ (Provider, Betreiber von kommerziellen Websites, Apps und Onlineshops) regelt der § 5 des Telemediengesetzes (TMG) die Impressumspflicht. Für Portale mit hauptsächlich redaktionellen Inhalten, die zur Meinungsbildung beitragen, definiert der Rundfunkstaatsvertrag die entsprechenden Pflichtangaben.

Zu den Pflichtangaben eines Online-Impressums zählen: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des für den Inhalt Verantwortlichen, z. B. des Verlages, und namentlicher Herausgeber; bei Unternehmen Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der jeweiligen Gesellschaft, inkl. namentlichem Geschäftsführer sowie die Umsatzsteuer-ID des Websitebetreibers/Onlineanbieters.

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