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Born-digital

Mit dem Begriff ‚born-digital‘ (auch: ‚born digital‘) werden digitale Inhalte bezeichnet, die bereits als digitale Produkte entstanden sind. Sie stehen damit im Gegensatz zu Inhalten, die erst nachträglich digitalisiert wurden.

Born-digital umfasst Inhalte wie etwa E-Mails, die elektronische Patientenakte, Textverarbeitungsprogramme, Tabellenkalkulationen, aber auch Fotos, die mit einer Digitalkamera aufgenommen wurden, sowie digitale Kunst, elektronische Bücher und auch digitale Videoaufnahmen. Sie stehen im Gegensatz zu gedruckten oder analogen Datendokumenten, die erst nachträglich digitalisiert und digital formiert werden.

Der Begriff ‚born-digital‘ wird u. a. häufig im Zusammenhang von Bibliotheken verwendet, die Erzeugnisse digital aufbewahren und geistiges Eigentum schützen, was nicht so einfach und kostengünstig ist, wie immer angenommen wurde, weil es zum sogenannten ‚Bit Rot‘ oder auch ‚Rotten Link‘ kommen kann und digitale Objekte durchaus schädigen kann. Auch treten Probleme hinsichtlich der Inkompatibilität auf, was etwa die veraltete Hardware betrifft.

Wichtigste Themen in dieser Hinsicht sind Erhaltung der Born-digital-Inhalte. Das bedeutet, dass deren Zugänglichkeit und Relevanz, aber ebenso die Anzahl und Qualität der Verlinkung sowie die Lizenzierung dieser Inhalte ermittelt wird. Bei Born-digital-Inhalten wird nicht die Erstverkauflehre angewendet, sondern werden eher Abo-Modelle favorisiert, um die Abläufe überhaupt steuern zu können.

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